Sicherheit durch Prävention
Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer akuten Alkoholisierung am Arbeitsplatz, in den Bereichen mit Alkoholverbot, als auch die Alkoholisierung bzw. Berauschung an sich, stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen oder dienstlichen Verpflichtungen dar. So ist der/die Vorgesetzte angehalten, zeitlich nahe ein klärendes Gespräch zu führen. Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht (u. a. § 1157 ABGB) darauf zu achten, dass die Gesundheit eigener MitarbeiterInnen nicht gefährdet ist. Ein klar strukturiertes betriebliches Beratungs- als auch Interventionsprogramm kann Gefahrenquellen beachtlich reduzieren und Führungskräfte spürbar entlasten. Providus bietet Ihnen eine angepasste Umsetzungsstruktur.
Im Betrieb geht es nicht um Diagnosen, sondern um konkrete Beratung und Intervention bei Auffälligkeiten, aufgrund von riskantem Verhalten. Somit ist die Prävention Bestandteil einer modernen Personal- und Gesundheitspolitik.
Ihre Vorteile
- Einhaltung der Fürsorgepflicht.
- Reduktion von Absenzen und Unfällen.
- Entlastung durch externes Fachwissen.
- Steigerung der Produktivität und Qualität.
- Folgekostenvermeidung sowie rasche Umsetzung.